(Kail & Gerhard 2002)

Heft Nr. 10                                         - Oktober 2002 -                                         Hydrologische Extreme

’Totholz in Fließgewässern –

eine Begriffsbestimmung’

’Wood in streams – a definition of terms'

Kail, Jochem & Gerhard, Marc

Zusammenfassung
Im deutschsprachigen Raum wird zur Beschreibung von Totholz in Fließgewässern eine große Anzahl unterschiedlicher Begriffe und Grenzwerte herangezogen. Dies erschwert den Vergleich von Untersuchungsergebnissen und die Kommunikation zwischen verschiedenen Fachdisziplinen. Es erscheint daher dringend erforderlich die verwendeten Begriffe zu standardisieren. Die in diesem Artikel vorgestellte Begriffsbestimmung wurde nach intensiver Diskussion mit Fliesswasserökologen, Wasserbautechnikern, Förstern und Sportfischern erarbeitet. Dabei war unstrittig, dass abgestorbenes Holz mit großem Durchmesser als Totholz bezeichnet werden soll. In Anlehnung an gebräuchliche Grenzwerte in der internationalen Literatur wird Totholz in zwei Unterklassen eingeteilt: ‚grobes Totholz’ ( Æ ³ 10 cm ) und ‚feines Totholz’ (1 cm £ Æ < 10 cm). Material mit einem Durchmesser kleiner 1 cm wird der Klasse ‚Streu’ zugeordnet, die in die zwei Unterklassen ‚Reisig’ (verholztes Material, Æ < 1 cm) und ‚Blätter’ (unverholztes Material) untergliedert wird. Die Klasse ‚Blätter’ ist nicht streng über den Durchmesser definiert und umfasst auch unverholztes Material mit einem Durchmesser größer 1 cm. In Verbindung mit der Gliederung des Gewässerquerschnitts nach Robison & Beschta (1990a) ist eine eindeutige Beschreibung und Benennung von Totholz in Fließgewässern möglich.

Summary
A great variety of terms and threshold values are used in German literature to name and define wood in streams and rivers, limiting the comparability of results and complicating communication between various disciplines. It therefore seems necessary to unify the use of terms that refer to wood in streams.











Institut für Landschaftspflege und
Naturschutz
Universität Hannover
Herrenhäuserstrasse 2
30419 Hannover

Marc Gerhard

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