Zusammenfassung
Im deutschsprachigen Raum wird zur Beschreibung von Totholz in
Fließgewässern eine große Anzahl unterschiedlicher Begriffe und Grenzwerte
herangezogen. Dies erschwert den Vergleich von Untersuchungsergebnissen und
die Kommunikation zwischen verschiedenen Fachdisziplinen. Es erscheint daher
dringend erforderlich die verwendeten Begriffe zu standardisieren.
Die in diesem Artikel vorgestellte Begriffsbestimmung wurde nach intensiver
Diskussion mit Fliesswasserökologen, Wasserbautechnikern, Förstern und
Sportfischern erarbeitet.
Dabei war unstrittig, dass abgestorbenes Holz mit großem Durchmesser als
Totholz bezeichnet werden soll. In Anlehnung an gebräuchliche Grenzwerte in der
internationalen Literatur wird Totholz in zwei Unterklassen eingeteilt: ‚grobes
Totholz’ (
Æ
³
10 cm ) und ‚feines Totholz’ (1 cm
£
Æ
< 10 cm). Material mit einem
Durchmesser kleiner 1 cm wird der Klasse ‚Streu’ zugeordnet, die in die zwei
Unterklassen ‚Reisig’ (verholztes Material,
Æ
< 1 cm) und ‚Blätter’ (unverholztes
Material) untergliedert wird. Die Klasse ‚Blätter’ ist nicht streng über den
Durchmesser definiert und umfasst auch unverholztes Material mit einem
Durchmesser größer 1 cm.
In Verbindung mit der Gliederung des Gewässerquerschnitts nach Robison &
Beschta (1990a) ist eine eindeutige Beschreibung und Benennung von Totholz in
Fließgewässern möglich.
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